AGB

1. Einbeziehung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot der Tennisakademie MatchPoint Tennis zur Anwendung. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch MatchPoint Tennis schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag mit der MatchPoint Tennis kommt nach Anmeldung durch schriftliche Bestätigung zustande.
MatchPoint Tennis ist ständig bemüht und sehr engagiert an Wünschen der Kunden bzgl. der Teilnehmerzahl in Gruppen einzugehen. Jedoch aus organisatorischen Gründen (z.B.: aufgrund von fehlenden oder nicht passenden Teilnehmern für eine angemeldete Gruppe) werden die Trainingskosten entsprechend durch die tatsächlichen Teilnehmer geteilt.
MatchPoint Tennis ist in der Annahme der Trainings-Anmeldung frei.
Bei Zustandekommen des Vertrages werden die AGB anerkannt.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
Die AGB, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen-und Einzeltraining, sowie Camps und Intensiv- und Schnupperkurse. Gruppentraining besteht aus 2 bis 4 Spielern, Mini-Tenniskurse aus 4 bis 6 Kindern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. geringer Platz- u. Zeitkapazitäten, Schulklassen, Tenniskindergarten o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die TSVT teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden.

3.1 Durchführung des Trainings

Nach schriftlicher oder online Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache. Termine werden auf der Anmeldung angegeben und gelten als Wirksam, wenn MatchPoint Tennis diese einhalten kann. Sollte MatchPoint Tennis zu angegebenen Terminen keine Kapazitäten haben, wird über alternative Termine Absprache gehalten.
Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Dabei versucht die MatchPoint Tennis, auf die Wünsche der Trainingsteilnehmer nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Schnuppertraining ist nach Absprache mit MatchPoint Tennis jederzeit für Nichtmitglieder nach gesonderten Konditionen möglich. Das Gleiche gilt für Camps, Einzel- und Intensivkurse.

3.2 Trainingskosten
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen. In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten bezahlt werden. Es gilt die aktuelle Preisliste des Halleneigentümers / Vermieters. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6 % Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

4. Publizierung Internet
Der Teilnehmer eines Tenniskurses, Tennis-Camps, Tennisurlaubs oder sonstigem Events stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung von MatchPoint Tennis zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder auf der Homepage von MatchPoint Tennis veröffentlicht werden dürfen.

5. Ausgefallene Stunden – Einzeltrainings
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde MatchPoint Tennis unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen. Bei witterungsbedingtem Ausfall ist vom Trainierenden die Hälfte des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht in diesem Fall nicht.


5.1 Ausgefallene Stunden – Gruppentrainings
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.

5.2 Kosten Vertretungsstunden
Sollte ein Vertretungstrainer die von ihnen gebuchte Stunde durchführen gelten die normalen Konditionen. Innerhalb eines Blocks kann bis zu dreimal ein Vertretungstrainer eingesetzt werden. Sollte es sich um einem längerfristigen Vertretungszeitraum handeln, werden die Kosten auf die jeweilige Qualitätsstufe des Trainer umgerechnet.

6. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht von MatchPoint Tennis für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Von Seiten der Tennisakademie wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

7. Ausschluss vom Training
MatchPoint Tennis behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/ diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

8. Gutscheine
Die Erstellung von Gutscheinen erfolgt erst nach Geldeingang. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, bei Wunsch kann eine andere Leistung als die, die dem Gutschein entspricht vereinbart werden. Ein Gutschein kann mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort verrechnet werden. Sollte bei einem Gutschein der Wert für eine Wunsch-Anwendung nicht ausreichen, kann die Differenz direkt vor Ort in bar beglichen werden. Gutscheine sind übertragbar und behalten 1 Jahre ihre Gültigkeit.

9. Haftung
Für alle von MatchPoint Tennis organisierten Kurse und Veranstaltungen schließt die Tennisakademie jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann MatchPoint Tennis nicht haftbar gemacht werden. Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind MatchPoint Tennis spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt.

10. Versicherung
Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. sich für das Training anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

11. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Alles weitere zu dem Thema gibt es hier.

12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

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